Die Gemeinde Lehre weist darauf hin, dass der Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen durch die Behörde zum Beispiel bei Ehe- und Altersjubiläen widersprochen werden kann. Der Widerspruch sollte schriftlich bei der Gemeinde Lehre, Marktstraße 10, 38165 Lehre, erfolgen. Die offizielle Bekanntmachung mit weitergehenden Informationen finden Sie im Internet unter www.lehre.de (Verwaltung und Politik – Bekanntmachungen).
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie bitte sich an das Einwohnermeldeamt – zu den Öffnungszeiten des Rathauses, per E-Mail an einwohnermeldeamt@gemeinde-lehre.de oder unter Tel. 05308-699-27. Soweit Widersprüche bereits eingelegt worden sind, ist eine Wiederholung nicht erforderlich.
Hier halten wir Sie gebündelt auf dem Laufenden und zeigen Unterstützungsmöglichkeiten auf.
Aus aktuellem Anlass sind vor einem Besuch des Rathauses TERMINVEREINBARUNGEN zwingend notwendig un dnur noch in dringenden Fällen gewünscht.
Sie erreichen die jeweiligen Fachbereiche aber wie gewohnt telefonisch oder per Mail.
Die Kontaktdaten finden Sie hier: Telefonverzeichnis.
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Dienstag:
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Donnerstag:
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Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
Tel.: 05308/ 699 - 0
Fax: 05308/ 699 - 66
Marktstraße 10
38165 Lehre