Führerscheine
Führerscheine umtauschen im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Lehre
In den nächsten Jahren müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, gegen den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der neue Führerschein muss in der KFZ-Zulassungsstelle des Landkreises Helmstedt beantragt werden. Hierbei unterstützt das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Lehre und bietet die Antragstellung für den Führerschein als Zuarbeit an.
Der Umtausch der entsprechenden Führerscheine erfolgt gestaffelt. In den folgenden Zeiträumen sollten Führerscheinhalter die Umstellung auf den neuen Führerschein beantragen. Denn nach Ablauf dieser Fristen verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit.
Fristen für die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine – hierbei handelt es sich um Führerscheine, die bis einschließlich dem 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr | bis zu diesem Datum muss der | |||
Führerschein umgetauscht sein | ||||
vor 1953 | 19.01.2033 | |||
von 1953 bis 1958 | 19.01.2022 | |||
von 1959 bis 1964 | 19.01.2023 | |||
von 1965 bis 1970 | 19.01.2024 | |||
ab 1971 oder später | 19.01.2025 |
Fristen für die unbefristeten Führerscheine, die die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden:
Ausstellungjahr | bis zu diesem Datum muss der | |||
Führerschein umgetauscht sein | ||||
von 1999 bis 2001 | 19.01.2026 | |||
von 2002 bis 2004 | 19.01.2027 | |||
von 2005 bis 2007 | 19.01.2028 | |||
2008 | 19.01.2029 | |||
2009 | 19.01.2030 | |||
2010 | 19.01.2031 | |||
2011 | 19.01.2032 | |||
von 2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Die Mitarbeiterinnen im Einwohnermeldeamt empfehlen, eine rechtzeitige Antragstellung vorzunehmen. Dafür Termine können hier vereinbart werden. Zum Termin mitzubringen sind der bisherige Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Die Kosten für die Umstellung liegen bei 25,30 € zzgl. des Führerscheinentgelts in Höhe von 8,- €. Diese Gebühren können ausschließlich bar abgerechnet werden.
Bei weiteren Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen im Einwohnermeldeamt während der gewohnten Sprechzeiten telefonisch zur Verfügung.