KFZ-Melde-Service

Die Gemeinde Lehre bietet einen Service für Bürgerinnen und Bürger zur Erledigung von KFZ- Angelegenheiten beim Straßenverkehrsamt Helmstedt an.

Jeden Mittwoch werden die KFZ-Angelegenheiten dort vor Ort durch die Gemeinde Lehre erledigt. Die dafür notwendigen Unterlagen können jeweils von Donnerstag bis Dienstag zu den Öffnungszeiten des Rathauses in der Information abgegeben werden. Die erforderlichen Formulare liegen in der Information im Rathaus bereit oder stehen im unteren Bereich zum Download zur Verfügung.

Die Gemeinde Lehre hat aufgrund der hohen Auslastung des Straßenverkehrsamts in Helmstedt die Vorgabe erhalten, nur maximal 13 Fälle pro Botengang am Mittwoch anzunehmen. Eine vorherige Terminvereinbarung im KFZ-Melde-Service der Gemeinde telefonisch unter 05308/ 699-0 ist daher unbedingt notwendig.

Terminvereinbarung

Des Weiteren müssen Schilder, bedruckt mit dem reservierten Wunschkennzeichen, zum Termin mitgebracht werden. Auf die Einschränkungen dieser Vorgaben haben wir leider keinen Einfluss und bitten bei der Planung um Beachtung und Verständnis! 

Folgende Fälle werden beim KFZ-Melde-Service der Gemeinde Lehre bearbeitet:

  • Neuzulassung
  • Wiederzulassung
  • Abmeldung
  • Standortwechsel (Umzug von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde)
  • Adressänderung (nur innerhalb der Gemeinde)
  • Namensänderung
  • Halterwechsel
  • Eintragung technischer Änderungen
  • Saisonkennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen

Alle Beträge, die KFZ Angelegenheiten betreffen, müssen in bar entrichtet werden. Für die Dienstleistung der Gemeinde Lehre wird zusätzlich zu den Gebühren des Landkreises Helmstedt eine Gebühr von 16 Euro für An- und Ummeldung, sowie Halterwechsel pro Fahrzeug erhoben. Für Außerbetriebssetzung, Namens- und Adressänderungen beträgt die Gemeindegebühr 8 Euro. Die genaue Höhe der entsprechenden KFZ-Gebühr kann in der Bürgerinformation der Gemeinde Lehre erfragt unter der Telefonnummer 05308 / 699 - 0 erfragt werden.

Donnerstags können die erledigten Unterlagen ab 10 Uhr in der Information abgeholt werden.

Sollte die Botenfahrt in Ausnahmefällen nicht stattfinden können, wird dies rechtzeitig auf der Internetseite der Gemeinde Lehre und im Rathaus bekanntgegeben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Zulassung/ Antrag auf Außerbetriebsetzung
  • Vollmacht für die Gemeinde Lehre
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief
  • Personalausweis
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • TÜV-Bescheinigung
  • neue Kennzeichen, wenn erwünscht
  • alte Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch angemeldet ist