Anzeige eines Eigentümerwechsels zur Anpassung der Grundsteuer
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer, welche immer zum 01.01. des Jahres festgesetzt wird. Das bedeutet, steuerpflichtig ist immer derjenige/ diejenige, der/die zum Stichtag 01.01. des Jahres tatsächlich eingetragener Eigentümer war.
Es gibt aber die Möglichkeit bei Immobilienverkäufen eine unterjährige Eigentumsumschreibung zu beantragen. Die Anzeige eines Eigentumswechsels zur Anpassung der Grundsteuer können Sie hier online beantragen:
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer, welche immer zum 01.01. des Jahres festgesetzt wird. Das bedeutet, steuerpflichtig ist immer derjenige/ diejenige, der/die zum Stichtag 01.01. des Jahres tatsächlich eingetragener Eigentümer war.
Es gibt aber die Möglichkeit bei Immobilienverkäufen eine unterjährige Eigentumsumschreibung zu beantragen. Die Anzeige eines Eigentumswechsels zur Anpassung der Grundsteuer können Sie hier online beantragen:
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