Aktuelle Lärmaktionsplanung der Gemeinde Lehre
Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß § 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind. Die Gemeinde Lehre hat unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange den Lärmaktionsplan gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2023 aktualisiert. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 30.11.2023 bis 12.01.2024 durchgeführt.
Die Ergebnisse der Abwägung wurden in den Lärmaktionsplan für die Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Lehre aufgenommen und dargestellt. Der Rat der Gemeinde Lehre hat den Lärmaktionsplan der Gemeinde Lehre zur Umsetzung der 4. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz am 14.03.2024 beschlossen. Er ist damit in Kraft getreten.
Den Lärmaktionsplan mit den dazugehörigen Anhängen finden Sie hier: