Baumschutz
In der Gemeinde Lehre gibt es keine Baumschutzsatzung. Somit müssen die Bürger in der Gemeinde Lehre grundsätzlich keine Genehmigungen mehr von der Gemeinde einholen, wenn sie stattliche Bäume fällen möchten. Es sei denn, die entsprechenden Bäume sind aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplans zu erhalten oder wurden als Naturdenkmal ausgewiesen. Die Verantwortung für den Erhalt und den Schutz der meisten Bäume in der Gemeindegebiet liegt somit bei den Einwohnern.
Zu beachten ist aber das Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG), das eine zeitliche Beschränkung für die Fällung von Bäumen und für das Roden von Hecken vorgibt. Nach § 39 Abs. 5 BNatG dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nur Bäume gefällt werden, die im Wald, in Kurzumtriebsplantagen oder auf gärtnerisch genutzten Flächen (Gärten, Parks, Grünanlagen) stehen. Vor der Fällung ist unbedingt sicherzustellen, dass sich keine Brut- oder Nistplätze in den Bäumen befinden. Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze dürfen in dieser Zeit überhaupt nicht entfernt werden. Lediglich ein leichter Pflegeschnitt, der maximal den Zuwachs des letzten Jahres umfasst, ist erlaubt. Auch hier ist sicherzustellen, dass keine Tiere in ihrer Brut- und Nisttätigkeit beeinträchtigt werden. Außerdem kann es im Geltungsbereich von Landschaftsschutzgebieten verboten sein, Pflanzen und somit auch Gehölze zu entnehmen.
Bei Fragen hilft Ihnen gerne die untere Naturschutzbehörde des Landkreises weiter.