23.08.2024     Rathaus + Bürgerservice

Anmeldung zur Hundesteuer

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden deutschlandweit erhebt auch die Gemeinde Lehre eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ von ihren Halterinnen und Haltern bei der Gemeinde Lehre angemeldet werden.

Foto(Pixabay): Alle Hunde sollten bei ihrer Kommune angemeldet sein.

Foto(Pixabay): Alle Hunde sollten bei ihrer Kommune angemeldet sein.

Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass leider nicht alle Hundehalterinnen und Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachkommen.

Aus Gründen der Steuergerechtigkeit wird die Gemeinde Lehre zukünftig in regelmäßigen Abständen Bestandsaufnahmen durchführen. Dazu bittet die Gemeinde die Besitzenden der Vierbeiner um Einsicht und Hilfe. Zur Vermeidung von rückwirkender Steuerfestsetzung und Bußgeldern wird jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter, die/der die Anmeldung des Hundes noch nicht vorgenommen hat, empfohlen, dies schnellstmöglich und noch vor Beginn der Überprüfung nachzuholen. Die Anmeldung kann digital auf der Internetseite unter https://openrathaus.lehre.de erfolgen, man kann sich das notwendige Formular unterwww.lehre.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/formulare/ runterladen oder persönlich in der Gemeindeverwaltung vor Ort ausfüllen oder abholen.

Bei Fragen gibt das Steueramt der Gemeinde Lehre gern telefonisch Auskunft unter 05308/69912 oder 05308/69913 und per E-Mail an steueramt@gemeinde-lehre.de. Die jährliche Hundesteuer beträgt in der Gemeinde Lehre derzeit 60 Euro für den ersten Hund und 84 Euro für den zweiten Hund sowie 96 Euro für jeden weiteren Hund.